E-Rezept

Liebe Patient*innen,

seit dem 1. Januar 2024 ist die Ausstellung von E-Rezepten für Kassenpatient*innen verpflichtend. Im Folgenden gibt es wichtige Informationen für Sie:

  • vor der Ausstellung eines E-Rezeptes muss zwingend Ihre elektronische Gesundheitskarte vorliegen.
  • E-Rezepte können nur Kassenpatient*innen ausgestellt werden (vormals rosa Papierrezept).

Für Folgerezepte gilt in unserer Praxis folgendes:

  • Diese können nur ausgestellt werden, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte bereits im aktuellen Quartal bei uns eingelesen wurde.
  • Bestellen Sie Ihre Rezepte am Vormittag, können Sie diese am nächsten Tag mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke abholen.
  • Folge E-Rezepte können Sie weiterhin wie gewohnt telefonisch, per Mail oder über unseren Rezept-Anrufbeantworter bestellen.

Vielen Dank

Ihr Praxisteam