Liebe Patient*innen,
seit dem 1. Januar 2024 ist die Ausstellung von E-Rezepten für Kassenpatient*innen verpflichtend. Im Folgenden gibt es wichtige Informationen für Sie:
- vor der Ausstellung eines E-Rezeptes muss zwingend Ihre elektronische Gesundheitskarte vorliegen.
- E-Rezepte können nur Kassenpatient*innen ausgestellt werden (vormals rosa Papierrezept).
Für Folgerezepte gilt in unserer Praxis folgendes:
- Diese können nur ausgestellt werden, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte bereits im aktuellen Quartal bei uns eingelesen wurde.
- Bestellen Sie Ihre Rezepte am Vormittag, können Sie diese am nächsten Tag mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke abholen.
- Folge E-Rezepte können Sie weiterhin wie gewohnt telefonisch, per Mail oder über unseren Rezept-Anrufbeantworter bestellen.
Vielen Dank
Ihr Praxisteam