Wichtige Informationen zur Mpox-Impfung!

Liebe Patient*innen,

Patient*innen, die zuvor bereits den Impfstoff JYNNEOS® erhalten haben, können sich mit IMVANEX® erneut impfen lassen. Die beiden Impfstoffe, IMVANEX® und JYNNEOS®, weisen eine bemerkenswerte Ähnlichkeit auf, bis hin zu geringfügigen Unterschieden im Herstellungsverfahren und den Qualitätsspezifikationen.

Neue Richtline für die Impfung – Kosten müssen vorab durch Patient*innen getragen werden

Die Schutzimpfungsrichtlinie nach §20i SGB V gewährt in diesem Fall den Patient*innen das Recht auf Erstattung der Kosten für den Impfstoff sowie der ärztlichen Leistung durch ihre Krankenversicherung. Hierbei ist keine Beteiligung des Landes erforderlich.

Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen, müssen Privatrezepte ausgestellt werden, die Abrechnung der Impfstoffkosten sowie der ärztlichen Leistungen erfolgt über eine Privatliquidation. Diese entstandenen Kosten können bei der Krankenkasse eingereicht und erstattet werden.

Impfung möglich!

Die Beschaffung des Impfstoffs gestaltet sich als herausfordernd, wodurch wir Impfungen nur gebündelt an speziellen Tagen durchführen können. Die Impfung wird mit dem Impfstoff IMVANEX® durchgeführt. Sollten Sie Interesse an einer Impfung haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0511 / 30 60 06 oder per Mail an info@allmak.de!